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Platzregeln




Winterspielbetrieb beim GC Seligenstadt

Liebe Mitglieder,
die Anlage am Kortenbach ist Ihr Golfplatz. Helfen Sie durch Ihre Disziplin und Ihr Verständnis mit, dass wir im Frühjahr wieder einen gepflegten Golfplatz bespielen können und dies so schnell wie möglich.

Nässe, Reif, Frost, Eis und/oder Schnee schränken die Bespielbarkeit der Golfgrüns erheblich ein. Oft führt das Bespielen dieser empfindlichen Spielelemente zu Schäden, die erst Jahre später zum Tragen kommen und deren Beseitigung mit erhöhtem Aufwand verbunden ist. Bei Frost und Schnee sollten deshalb die Rasenflächen grundsätzlich nicht betreten werden, da der Schnee zusammengepresst wird und Schäden wie Bodenverdichtungen und Krankheiten entstehen können.

Der GC Seligenstadt beabsichtigt einen durchgehenden Spielbetrieb und wird deshalb Wintergrüns anlegen. Die Sommergrüns sind bei entsprechender Witterung gesperrt und dürfen nicht betreten werden. Bei anhaltend schönen Wetterbedingungen geben wir die Sommergrüns dann wieder fei.
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Neben den Grüns sind auch die anderen Rasenflächen nicht vor Schädigungen durch Belastungen während der Wintermonate gefeit. Deshalb bitten wir Sie, die folgenden Maßnahmen zu respektieren:

-  Trolleys sind vom 09. November bis 30. April nicht zugelassen.
-  Bei Frostgefahr werden die Sommergrüns geschlossen und dürfen nicht betreten
   werden.
-  Vor Spielbeginn abwarten, bis Raureif oder Frost abgetaut ist.
-  Abseits der regulären Abschläge werden temporäre Abschläge angelegt, da sich Divots
   im Winter kaum regenerieren.
-  Über die Platzschließung und -öffnung (auch der Sommergrüns) entscheidet
   Greenkeeper, Herr Herrmann Holler

Abschließend bitten wir noch um Beachtung für folgende Anliegen:

-  Die bisherige und bis 30.10.04 befristete Platzregel " Besserlegen auf dem
   Fairway und allen gleich kurz gemähten Flächen " gilt ab 01.11.04 als
   Winterregel fort und zwar bis zum 30.04.10.
-  Der Weg hinter Grün 2, die Brücke rechts vor dem Grün Loch 4 und die Brücke
   auf dem Fairway Loch 6 sind zum Platz gehörig: Deshalb keine Erleichterung
   nach Regel 24-2b!

Kommen Sie gut durch den Winter und haben Sie immer eine warme Stube, das wünscht Ihnen

Ihr
Golfclub Seligenstadt
am Kortenbach e.V.
im November 2009



Platzordnung des GC Seligenstadt (gültig ab 25.04.2009)

Gespielt wird nach den offiziellen Regeln (einschl. Amateurstatut) des DGV, sowie der nachfolgenden Platzordnung des Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e.v. Alle Wettspiele werden nach dem Standard- und Vorgabensystem und der Spiel- und Wettspielordnung des DGV ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnung ist jederzeit in unserer Geschäftsstelle möglich. 
 
1. Aus (Regel 27) 
- ist durch weiße Pfähle und/oder weißen Linien gekennzeichnet. 
- der Zaun hinter Green 1

2. Wasserhindernisse (Regel 26)
- WH sind durch gelbe Pfähle und/oder Bodenlinien, 
- seitliche WH durch rote Pfähle und/oder Bodenlinien gekennzeichnet

3. Ungewöhnlicher beschaffener Boden (BIA) (Regel 25)
- Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle und/oder weiße Bodenlinien
  gekennzeichnet. Bei weiß markierten Flächen kann, bei blau markierten Flächen muss
  straflos Erleichterung in Anspruch genommen werden.
- Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die
  Standposition oder den Raum des beabsichtigen Schwunges, so muss der Spieler
  Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch nehmen.  

4. Hemmnisse (Regel 24)
4.1 Bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1 und Anhang 1 Teil B Ziff. 2)
Lose Steine im Bunker dürfen entfernt werden, ebenso die gelben und roten Pfähle (Wasserhindernisse) sowie die Entfernungsmarkierung (Pfähle) entlang der Spielbahnen.  Ausgenommen die Pfähle der Ausgrenzen

§ 4.2 Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2 u. Anhang 1 Teil B Ziff.1-3) sind insbesondere 
- alle fest eingebauten Sprengwasserauslässe. 
- alle Abschlagstafeln, Bänke und Ballwaschsäulen. 
- alle Pfähle zur Stützung von Bäumen 
- alle T-Pfähle für den Naturschutz (Vögel) 
- die Wetterschutzhütte Bahn 5/6
- alle Junganpflanzungen die kleiner als eine Schlägerlänge sind

5. Sonderregeln 
- Bei nicht gestützten Bäumen die mit Rindenmulch versehen sind, muss gespielt werden
  wie der Ball liegt.
- Bei Bäumen die mit einem Verbissschutz versehen sind, muss gespielt werden wie der
  Ball liegt.
- Rindenmulch auf Bahn 9. (rechts und links vorm Eichentor) hier darf straflos besser
  gelegt werden.

Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel:
- Zählspiel: 2 Strafschläge
- Lochspiel: Lochverlust   

Zusätzliche Hinweise:
Spielunterbrechung bei Blitzgefahr obliegt der Eigenverantwortung des Spielers
(Regel 6-8 II).  
 
Wetterschutzhütten:
- Abschlag an der Bahn 6
 
Entfernungsmarkierung:
- 100m zum Grün mit einem Ring
- 150m zum Grün mit zwei Ringen
- 200m zum Grün mit drei Ringen

Das Benutzen von Entfernungsmessgeräten während eines Turnieres  ist nicht erlaubt 

Abschläge:
- Herren: Weiß/Gelb (Par 72)
- Damen: Blau/Rot (Par 72)

WC:
- Abschlag an der Bahn 7

Das Befahren mit dem Trolley zwischen Green und Bunkerkante ist nicht erlaubt

Abgabe des Spielergebnisses: 
Beim Empfang im Clubhaus (gemäß Regel 6-6b). Unklarheiten sind vor Abgabe der Scorekarte mit der Spielleitung zu klären. 
 
Spielleitung:
Wird vor jedem Turnier durch Aushang bekannt gegeben


Golfclub Seligenstadt
am Kortenbach e.V.
Der Vorstand
im April 2009



Spielordnung des GC Seligenstadt (gültig ab 01.01.2009)

1. Allgemeine Bedingungen

1.1  Die Anlage
Die Anlage des GC Seligenstadt repräsentiert eine Investition von hohem Wert.
Es ist die Pflicht aller Nutzer, von dieser Investition alle Schäden fern zu halten und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die der Werterhaltung dienen.

Die Überwachung der Einhaltung dieser Pflichten obliegt dem von der Mitgliederschaft gewählten Vorstand und den von diesem eingesetzten Gremien und Personen ( SpA, Platzaufsicht, Mitarbeiter der Geschäftsstelle).

Jedem Nutzer der Anlage wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Der GC Seligenstadt haftet nicht für Schäden und Unfälle. Weder auf der Anlage noch in vom GCS außerhalb organisierten Veranstaltungen.
Jeder Nutzer der Anlage ( Mitglied oder Gast ) erkennt diese SpO an.

1.2  Spielausschuss
Der SpA wird vom Vorstand bestellt und ist in seiner Zusammensetzung nicht festgelegt, d.h. je nach Sachlage ist eine geänderte Zusammensetzung möglich. Er beschließt diese Spielordnung und entwickelt diese über die Zeit stets weiter.

1.3  Spielberechtigung Mitglieder
Alle Mitglieder dürfen die Anlage ( DR, Putt- und Pitchanlage, Platz ) des GCS nutzen.
Für die Benutzung des Platzes ist die Platzreife erforderlich.
Die Berechtigung zum Bespielen des Platzes wird durch einen Taschenanhänger dokumentiert, der stets sichtbar anzubringen ist.

Es gelten die in dieser SpO aufgestellten Bestimmungen. Es gelten die „Offiziellen Golfregeln“ des DGV sowie die besonderen Platzregeln des GCS, welche jahreszeitlichen Änderungen unterliegen können.

In besonders nachgefragten Zeiten ( Sommerabende, Wochenenden ) haben „vollzahlende Mitglieder“ Vorrang bei der Startzeitenvergabe vor Jugendlichen, Kindern und anderen Zahlern von reduzierten Beiträgen. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche im gemeinsamen Spiel mit ihren Eltern.

1.4  Spielberechtigung Gäste
Gäste sind willkommen. Ein Nachweis der praktischen und theoretischen Kenntnisse über das Golfspiel ist erforderlich. Üblicherweise wir dieser durch die Platzreife geführt. Es kann in begründeten Fällen ( z.B. ausländischer Gast ) davon abgewichen werden.

Der GCS hat das Recht, Gästen das Nutzen der Anlage zu verwehren. Gäste zahlen eine Nutzungsgebühr ( Greenfee ). Sie werden in den Tagesplan eingebucht und erhalten einen Taschenanhänger, der sichtbar am Golf-Bag zu tragen ist. Berufsgolfspielern und besonderen Gästen des GCS kann die Greenfee erlassen werden.

1.5  Etikette
Alle bekannten Gesichtspunkte der Etikette, wie sie im Zuge der Ausbildung zur Platzreife erlernt worden sein müssen, finden auf der Anlage des GCS Anwendung.

Ganz besonders weist der GCS darauf hin, dass seiner Maxime „Freizeit, Freude und Vergnügen“ jederzeit Rechnung zu tragen ist. Das Recht des Einzelnen endet dort, wo das Recht des Anderen beginnt !

1.6  Kleiderordnung
In Fragen der angemessenen Kleidung ist jeder Golfclub in einer schwierigen Situation. Allzu schnelllebig ist hier die Mode. Im Zweifel gilt beim GCS :  lieber etwas dezenter, etwas zurückhaltender als allzu avantgardistisch.

Die Platzaufsicht oder die Geschäftsstellenmitarbeiter werden Spieler daraufhin ansprechen, wenn die Kleiderordnung nicht eingehalten wurde. Ihrer Einschätzung ist Folge zu leisten.
An der Rezeption werden Skizzen und Beschreibungen über Bekleidungsfragen bereitgehalten.

1.7  Schuhwerk
Gerade die empfindlichen Grüns reagieren mit Schadstellen bei unzweckmäßigem Schuhwerk ( allzu stake Profilierung, Stollen ). Es sind ausschließlich nur Golfschuhe mit Softspikes oder Noppensohle erlaubt.

Ausnahmsweise ( z.B. Verletzung eines Knöchels ) können Sportschuhe akzeptiert werden, wenn vorher die Sohle von einem Verantwortlichen als geeignet akzeptiert wurde.


2. Nutzen der Anlage
2.1  Driving-Range
Die DR ist öffentlich. Im Preis zum Erwerb der Übungsbälle ist die Nutzungsgebühr enthalten.
Für Schäden  durch abgeirrte Bälle haftet der Verursacher.

Es sind beim Üben auf der DR alle Maßnahmen zu treffen, um Beschädigungen an der Anlage oder Schäden durch Bälle zu vermeiden. Bei großem Andrang haben Clubmitglieder Vorrang.
Und innerhalb der Mitgliederschaft haben „Vollzahler“ Vorrang. Rangebälle dürfen nur hier verwendet werden.

Es ist stets von den Matten zu schlagen. Mobiltelefone stören und sind nicht erlaubt.

2.2  Pitch- und Puttanlage
Die Nutzung ist gebührenpflichtig. Man erwirbt einen Taschenanhänger. Dieser ist sichtbar anzubringen. Das Spielen mit Bällen aus dem DR-Automaten ist hier nicht gestattet.

Für den Trainingsbetrieb von Jugend und Mannschaften sowie für die Ausbildung durch den Golflehrer kann etwas anderes gelten. Die Vorrangregelung gilt entsprechend. Mobiltelefone stören und sind nicht erlaubt.

2.3  Spiel auf dem Platz
Es ist hierzu ein ausreichender praktischer und theoretischer Hintergrund notwendig ( in der Regel Platzreife ).

Jeder Spieler spielt mit einer eigenen Spielausrüstung. Das Spielen mehrerer Spieler aus einer Golftasche ist nicht erlaubt. Das Spielen mit Rangebällen führt zu sofortigem Verweis von der Anlage. Der SpA entscheidet im weiteren über eine Sperre ( in der Regel mindestens 3 Monate ).

Der Spieler muss sich an der Rezeption angemeldet haben. Dort wird ihm eine Startzeit vergeben. Spieler dürfen eigenmächtig weder Spielergruppen, in welche sie von der Geschäftstelle eingeteilt wurden, noch Startzeiten, zu denen sie abschlagen sollten, ändern.
Die Geschäftsstelle kann kurzfristige Umstellungen direkt vor Ort vornehmen, um z.B. bei einer Fehlbuchung trotzdem alle Spielwilligen zufrieden zu stellen.

Den Anordnungen der vom Vorstand eingesetzten Personen ( SpA-Mitglieder, Platzaufsichten, Geschäftsstellenmitarbeiter ) ist stets Folge zu leisten. Gäste müssen sich immer an der Rezeption anmelden.

Ein Spielbeginn ohne Anmeldung ist nicht gestattet.
Mitglieder können – speziell in den Sommermonaten – auch schon weit vor Öffnen der Geschäftsstelle mit ihrem Spiel beginnen. Sie melden ihre gespielte Runde an der Rezeption nach. Dies ist aus statistischen und damit steuerrechtlichen Gründen notwendig. Verstöße ahndet der SpA.

2.4  Vorrang von Platzarbeiten
An Werktagen ist bis ca. 14 Uhr mit Platzarbeiten zu rechnen. Die Greenkeeper bemühen sich, den Tagesplan so abzuarbeiten, dass das Spiel der Golfplatznutzer so wenig wie möglich gestört wird. Trotzdem hat die Platzpflege immer Vorrang.

2.5  Vorrang
An Wochentagen haben Zweiballspiele Vorrang vor Dreiballspielen, diese vor Vierballspielen. An Wochenenden und Feiertagen ist dies umgekehrt, um die Bildung möglichst von Vierballspielen zu fördern, welche einen höheren Durchsatz von Spielern je Zeiteinheit erlauben. Der Einzelspieler hat kein Platzrecht.

2.6  Zügiges Spiel
In einer Privatrunde wird davon ausgegangen, dass sich das Spieltempo an folgenden Werten orientiert :

Zweiballspiel  2:00 - 2:10 Stunden für 9 Loch
Dreiballspiel   2:10 - 2:20 Stunden für 9 Loch
Vierballspiel   2:20 - 2:30 Stunden für 9 Loch

Stets ist darauf zu achten, dass bevorrechtigten Flights, die schneller sind, auch das Durchspiel gewährt wird.  (Achtung: am Wochenende ist der Zweier gegenüber dem Vierer nicht bevorrechtigt ).

Hat die Platzaufsicht  mehrfach auf zögerliches Spiel hingewiesen, ist eine Herausnahme aus dem Spielbetrieb durch die Platzaufsicht möglich.

2.7  Spielbeginn
Das Spiel beginnt für jede Spielergruppe an Tee 1 um die festgesetzte Zeit.
Der Start an anderen Bahnen ist nicht erlaubt. Die Platzaufsicht kann in Ausnahmefällen davon abweichen und eine andere Einteilung vornehmen, wenn dies geboten erscheint.

2.8  Elektro-Carts
In der Regel sind Elektro-Carts nicht erlaubt. Ältere Menschen und in der Gesundheit beeinträchtigte Menschen können an der Rezeption um die Benutzung eines Elektro-Carts nachfragen. Ein Nachweis über eine nicht ohne weiteres ersichtliche Behinderung wäre vorteilhaft.

Regelmäßig werden solche Elektrowagen von der Platzaufsicht im Rahmen der Durchführung ihrer Pflichten benutzt.

2.9  Rauchen auf dem Platz
Weggeworfene Zigarettenkippen sind ökologisch schädlich. Von Asche und Glut geht in sehr trockener Jahreszeit eine mögliche Brandgefahr aus. Raucher müssen zwingend einen Aschenbecher mit sich führen, um die genannten Beeinträchtigungen zu vermeiden.

2.10  Mobiltelefone
Sowohl im Wettspiel wie auch im Privatspiel sind eingeschaltete Mobiltelefone zunächst untersagt.

Ausnahme Privatspiel: Bei dringender, berufsbedingter Rufbereitschaft des Spielers sind alle Flightpartner vorab über das eingeschaltete Mobiltelefon zu unterrichten. Sie entscheiden, ob das Mobiltelefon eingeschaltet bleiben soll. Ein möglicher Fehlschlag durch eine Störung wäre im Privatspiel folgenfrei.

Keine Ausnahme beim Wettspiel: Ein Fehlschlag, weil man durch das Klingeln eines Mobiltelefons gestört wurde, ist nicht wiederholbar. Deshalb keine eingeschalteten Mobiltelefone.

2.11 Platzsperren
Fehlverhalten von Mitgliedern kann durch eine Platzsperre geahndet werden.
Zuvor ist das Mitglied anzuhören. Die Sperre wird durch den Spielausschuss ausgesprochen.

Wenn sich Gäste fehlverhalten, wird dies durch den Vorstand bewertet. Dieser wird sich in der Regel mit dem Heimatclub des Gastes in Verbindung setzen, um auch dort auf das Fehlverhalten hinzuweisen.

3. Platzregeln
3.1  Allgemeines
Die gesamte Anlage unterliegt als Bestandteil der Natur dem natürlichen Wachstum, Wind und Wetter. Ständige Änderungen und sich daraus ergebende Änderungen in der Nutzung sind daher zwangsläufig.

Jeder Nutzer ist daher verpflichtet, sich ständig über geänderte Regeln informiert zu halten   ( Verhalten bei schlechten Bodenbedingungen - z.B. „Besserlegen“, Winterregel, vorübergehender GUR ). Die Greenkeeper werden die Geschäftsstelle dann informieren, wenn der Spielbetrieb einzustellen ist, weil bei weiter anhaltender Nutzung der Anlage  mit Schäden zu rechen wäre.

3.2  Kennzeichnungen
Die Kennzeichnungen und Auszeichnungen der Anlage erfolgen nach den „Offiziellen Golfregeln“ des DGV.

3.3  Hunde
Auf dem Bereich des Platzes sind Hunde – angeleint oder frei laufend – nicht erlaubt.
Im Bereich des Clubhauses und der DR werden sie, an der Leine geführt, geduldet.

3.4  Unwetter
Auf dem Platz stehen 2 Schutzhütten bereit ( Abschlag 7, Abschlag 6 ). In ihnen ist bei Unwetter und Gewitter Schutz zu suchen. Hohe Gefahr besteht, wenn zwischen Blitz und Donner weniger als 10 Sekunden Zeitspanne liegt. Nutzer des Platzes haben alle Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwehren.

3.5  Jahreszeitliche Regeln
Zu jeder Jahreszeit werden spezielle Regeln ausgehängt.
Das betrifft das sogenannte „Besserlegen“ oder bestimmte Spielflächen, die als GUR ausgewiesen werden.

4. Wettspiele
4.1  Allgemeines

Üblicherweise sind Wettspiele im Jahreskalender angekündigt. In Abweichung davon kann in besonders gelagerten Fällen auch ein Wettspiel kurzfristig angekündigt werden. Dann wird am schwarzen Brett und/oder per E-Mail über dieses Wettspiel informiert.

Es gelten die vom DGV in seiner Wettspielordnung aufgeführten Kriterien der Ausschreibung.
Die ausgehängte Ausschreibung ist verbindlich. Die Meldung auf der Nennliste ist verbindlich. Sie kann nur mit Datum und Handzeichen des Spielers gelöscht werden ( ersatzweise Datum und Handzeichen eines Geschäftstellenmitarbeiters ).

4.2  EDS-Runden
Extra-Day-Score-Runden werden nach den Bestimmungen des DGV  ausgetragen.
Sie werden an der Rezeption min. einen Tag vorher angemeldet. Bei ihnen spielt ein Einzelspieler mit einem Zähler quasi ein „Ein-Mann-Turnier“. Solche Runden haben gegenüber den eingebuchten Gruppen des Tages kein Vorrecht.

4.3  Wünsche der Wettspielteilnehmer
Darauf kann keinerlei Rücksicht genommen werden. Insbesondere das Zusammenfügen von Freunden oder guten Bekannten in eine Spielgruppe nährt den Verdacht von möglichen Manipulationen.

Hingegen soll die Geschäftsstelle sinnvollerweise es ermöglichen, dass Fahrgemeinschaften in zeitnah startenden Flights eingeteilt werden. Auch in den Wünschen nach Uhrzeiten des Starts soll den Wettspielteilnehmern im Rahmen der Möglichkeiten entgegengekommen werden.

4.4  Pünktlichkeit beim Start
Bei einem Wettspiel ist besonders darauf zu achten, dass der Teilnehmer 10 Minuten vor der Startzeit sich an Tee 1 befindet. Allzu häufig sind noch organisatorische Dinge ( besondere Tagesplatzregeln, Umstellungen etc. ) zu klären, die bei allzu knapper Zeit nicht in der gebührenden Sorgfalt durchgeführt werden können.

4.5  Spielleitung
Sie wird am Tage des Turniers bekannt gegeben. Sie sollte aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, die über eine entsprechende Erfahrung verfügen.

Sie muss für einen reibungslosen Ablauf des Wettspiels sorgen. Insbesondere hat sie eine Verantwortung gegenüber den spielwilligen Golfern, die bereits Startzeiten nach dem Turnier besitzen. Wettspielflights, die erkennen lassen, dass es zu Beeinträchtigungen des zeitlichen Ablaufes des Spielbetriebs nach dem Wettspiel kommen wird, sind daraufhin zu überprüfen, ob sie aus dem Spiel genommen werden müssen.

Die SpL führt die Siegerehrung durch.

4.6  Ergebnisse
Alleinverantwortlich für die korrekte Führung der Scorekarte ist ausschließlich der Spieler.
Die Geschäftsstelle sollte jedoch in Zweifelsfällen von der Möglichkeit der Nachfrage Gebrauch machen, sofern dies möglich ist.

Manipulationen an der Scorekarte oder Manipulationsversuche werden mit einem Ausschluss vom Wettspielgeschehen geahndet. Üblich wäre der Ausschluss für eine komplette Saison.
Die abschließende Entscheidung darüber fällt der SpA.

Bei gleichen Ergebnissen wird das DGV-Verfahren „Stechen“ angewendet. Es werden im 18-Loch-Wettspiel die Ergebnisse für die neun Löcher 1,18,3,16,5,14,7,12,9 gesondert betrachtet und hier der Bessere ermittelt. Wäre dieses Ergebnis auch gleich, wären die Ergebnisse für die besten 6, 3, 2, 1 Löcher zu bewerten. Hiernach entschiede bei Gleichheit das Los.

4.7  Zweifelsfragen
Sofern ein Mitglied der SpL zu ereichen ist, wird dieses eine Entscheidung treffen, die für den Wettspielteilnehmer verbindlich ist. Es wird auf die Möglichkeit eines „zweiten Balles oder auch Regelball“ ausdrücklich hingewiesen.

Unklare Situationen oder Zählweisen sollten unbedingt vor Abgabe der Scorekarte des Wettspielteilnehmers mit der SpL geklärt sein.

5. Weisungsrecht 
Platzaufsicht, Mitarbeiter der Geschäftsstelle, Mitglieder des SpA sind die Verantwortlichen des GCS vor Ort. Ihren Anweisungen ist immer Folge zu leisten.

Selbst bei berechtigten Zweifeln an den Anweisungen sind diese ohne Verzug auszuführen.

Sollte sich ein Nutzer ( Mitglied oder Gast ) ungerecht behandelt fühlen, wäre der Vorstand anzusprechen. Dieser würde entweder selbst abschließend entscheiden oder die Angelegenheit dem SpA übergeben.

Golfclub Seligenstadt
am Kortenbach e.V.
Der Vorstand
im Januar 2009


 

 

 

(C) 2000-2009 Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e.V.