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Platzregeln
Gespielt wird nach den offiziellen Regeln (einschl. Amateurstatut) des DGV, sowie der nachfolgenden Platzordnung des Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e.v. Alle Wettspiele werden nach dem Standard- und Vorgabensystem und der Spiel- und Wettspielordnung des DGV ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnung ist jederzeit in unserer Geschäftsstelle möglich.
Platzregeln (gültig ab 01.04.2011)
1. AUS (R27-1) Das AUS ist durch weiße Pfähle und/oder weißen Linien gekennzeichnet. - Beim Spiel der Bahn 1 ist der Zaun hinter dem Green 1 das AUS - Beim Spiel der Bahn 4 ist das Fairway und der erste Cut der Bahn 6 das AUS.
2. Wasserhindernisse (R26) Beim Spiel der Bahn 2 und 9 kann für einen Ball, der im Wasserhindernis verloren sein könnte, ein provisorischer Ball nach Regel 26-1 gespielt werden. Wird der ursprüngliche Ball im Wasserhindernis gefunden, so darf dieser gespielt werden oder das Spiel mit dem provisorischen Ball fortgesetzt werden, jedoch darf der ursprüngliche Ball nicht nach Regel 26-1 fallen gelassen werden. Wird der erste Ball außerhalb des Wasserhindernisses gefunden, so muss dieser gespielt werden.
3. Boden in Ausbesserung, ungewöhnlich beschaffener Boden (R25-1) Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Bei Kennzeichnung mit blauen Pfählen muss Erleichterung genommen werden. Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich oder behindert solcher die Standposition oder den Raum des beabsichtigen Schwunges, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch nehmen. 4. Hemmnisse (R24) 4.1 Bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1 und Anhang 1 Teil B Ziff. 2) Lose Steine im Bunker dürfen entfernt werden, ebenso die gelben und roten Pfähle. (Wasserhindernisse) sowie die Entfernungsmarkierung (Pfähle) entlang der Spielbahnen (R24-1). (Ausgenommen die Pfähle der Ausgrenzen). Junganpflanzungen bis zur Höhe einer Schlägerlänge sind unbewegliche Hemmnisse. 4.2 Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2 u. Anhang 1 Teil B Ziff.1-3) sind insbesondere - alle fest eingebauten Sprengwasserauslässe. - alle Abschlagstafeln, Bänke und Ballwaschsäulen. - alle Pfähle zur Stützung von Bäumen. - alle T-Pfähle für den Naturschutz (Vögel). - die Wetterschutzhütte Bahn 5/6 - alle Junganpflanzungen die kleiner als eine Schlägerlänge sind
5. Bestandteile des Platzes Verbissschutz / Manschetten oder Rindenmulch an Bäumen sind Bestandteil des Platzes.
6. Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel Lochspiel: Lochverlust Zählspiel: 2 Strafschläge
Zusätzliche Hinweise Spielunterbrechung bei Blitzgefahr obliegt der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 6-8 II) Wetterschutzhütten Hütte: - Abschlag an der Bahn 6 WC: - Abschlag an der Bahn 7
Entfernungsmarkierung - 100m zum Grün mit einem Ring - 150m zum Grün mit zwei Ringen - 200m zum Grün mit drei Ringen
Das Befahren mit dem Trolley zwischen Green und Bunkerkante ist nicht erlaubt
Abgabe des Spielergebnisses Beim Empfang im Clubhaus (gemäß Regel 6-6b). Unklarheiten sind vor Abgabe der Scorekarte mit der Spielleitung zu klären.
Spielleitung Wird vor jedem Turnier durch Aushang bekannt gegeben
Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e.V. Der Vorstand im April 2011
Spielordnung des GC Seligenstadt (gültig ab 01.01.2009)
1. Allgemeine Bedingungen 1.1 Die Anlage Die Anlage des GC Seligenstadt repräsentiert eine Investition von hohem Wert. Es ist die Pflicht aller Nutzer, von dieser Investition alle Schäden fern zu halten und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die der Werterhaltung dienen.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Pflichten obliegt dem von der Mitgliederschaft gewählten Vorstand und den von diesem eingesetzten Gremien und Personen ( SpA, Platzaufsicht, Mitarbeiter der Geschäftsstelle). Jedem Nutzer der Anlage wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Der GC Seligenstadt haftet nicht für Schäden und Unfälle. Weder auf der Anlage noch in vom GCS außerhalb organisierten Veranstaltungen.
Jeder Nutzer der Anlage ( Mitglied oder Gast ) erkennt diese SpO an.
1.2 Spielausschuss Der SpA wird vom Vorstand bestellt und ist in seiner Zusammensetzung nicht festgelegt, d.h. je nach Sachlage ist eine geänderte Zusammensetzung möglich. Er beschließt diese Spielordnung und entwickelt diese über die Zeit stets weiter.
1.3 Spielberechtigung Mitglieder Alle Mitglieder dürfen die Anlage ( DR, Putt- und Pitchanlage, Platz ) des GCS nutzen. Für die Benutzung des Platzes ist die Platzreife erforderlich.Die Berechtigung zum Bespielen des Platzes wird durch einen Taschenanhänger dokumentiert, der stets sichtbar anzubringen ist.
Es gelten die in dieser SpO aufgestellten Bestimmungen. Es gelten die „Offiziellen Golfregeln“ des DGV sowie die besonderen Platzregeln des GCS, welche jahreszeitlichen Änderungen unterliegen können.
In besonders nachgefragten Zeiten ( Sommerabende, Wochenenden ) haben „vollzahlende Mitglieder“ Vorrang bei der Startzeitenvergabe vor Jugendlichen, Kindern und anderen Zahlern von reduzierten Beiträgen. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche im gemeinsamen Spiel mit ihren Eltern.
1.4 Spielberechtigung Gäste Gäste sind willkommen. Ein Nachweis der praktischen und theoretischen Kenntnisse über das Golfspiel ist erforderlich. Üblicherweise wir dieser durch die Platzreife geführt. Es kann in begründeten Fällen ( z.B. ausländischer Gast ) davon abgewichen werden.
Der GCS hat das Recht, Gästen das Nutzen der Anlage zu verwehren. Gäste zahlen eine Nutzungsgebühr ( Greenfee ). Sie werden in den Tagesplan eingebucht und erhalten einen Taschenanhänger, der sichtbar am Golf-Bag zu tragen ist. Berufsgolfspielern und besonderen Gästen des GCS kann die Greenfee erlassen werden.
1.5 Etikette Alle bekannten Gesichtspunkte der Etikette, wie sie im Zuge der Ausbildung zur Platzreife erlernt worden sein müssen, finden auf der Anlage des GCS Anwendung. Ganz besonders weist der GCS darauf hin, dass seiner Maxime „Freizeit, Freude und Vergnügen“ jederzeit Rechnung zu tragen ist.
Das Recht des Einzelnen endet dort, wo das Recht des Anderen beginnt !
1.6 Kleiderordnung In Fragen der angemessenen Kleidung ist jeder Golfclub in einer schwierigen Situation. Allzu schnelllebig ist hier die Mode. Im Zweifel gilt beim GCS: Lieber etwas dezenter, etwas zurückhaltender als allzu avantgardistisch.
Die Platzaufsicht oder die Geschäftsstellenmitarbeiter werden Spieler daraufhin ansprechen, wenn die Kleiderordnung nicht eingehalten wurde. Ihrer Einschätzung ist Folge zu leisten.
1.7 Schuhwerk Gerade die empfindlichen Grüns reagieren mit Schadstellen bei unzweckmäßigem Schuhwerk ( allzu starke Profilierung, Stollen ). Es sind ausschließlich nur Golfschuhe mit Softspikes oder Noppensohle erlaubt. Ausnahmsweise ( z.B. Verletzung eines Knöchels ) können Sportschuhe akzeptiert werden, wenn vorher die Sohle von einem Verantwortlichen als geeignet akzeptiert wurde.
2. Nutzen der Anlage 2.1 Driving-Range Die DR ist öffentlich. Im Preis zum Erwerb der Übungsbälle ist die Nutzungsgebühr enthalten. Für Schäden durch abgeirrte Bälle haftet der Verursacher. Es sind beim Üben auf der DR alle Maßnahmen zu treffen, um Beschädigungen an der Anlage oder Schäden durch Bälle zu vermeiden.
Bei großem Andrang haben Clubmitglieder Vorrang. Und innerhalb der Mitgliederschaft haben „Vollzahler“ Vorrang. Rangebälle dürfen nur hier verwendet werden.
2.2 Pitch- und Puttanlage Die Nutzung ist gebührenpflichtig. Man erwirbt einen Taschenanhänger. Dieser ist sichtbar anzubringen. Das Spielen mit Bällen aus dem DR-Automaten ist hier nicht gestattet. Die Vorrangregelung gilt entsprechend.
2.3 Spiel auf dem Platz Es ist hierzu ein ausreichender praktischer und theoretischer Hintergrund notwendig ( in der Regel Platzreife ). Jeder Spieler spielt mit einer eigenen Spielausrüstung. Das Spielen mehrerer Spieler aus einer Golftasche ist nicht erlaubt. Das Spielen mit Rangebällen führt zu sofortigem Verweis von der Anlage. Der SpA entscheidet im Weiteren über eine Sperre ( in der Regel mindestens 3 Monate ).
Der Spieler muss sich an der Rezeption angemeldet haben. Dort wird ihm eine Startzeit vergeben. Spieler dürfen eigenmächtig weder Spielergruppen, in welche sie von der Geschäftstelle eingeteilt wurden, noch Startzeiten, zu denen sie abschlagen sollten, ändern. Die Geschäftstelle kann kurzfristige Umstellungen direkt vor Ort vornehmen, um z.B. bei einer Fehlbuchung trotzdem alle Spielwilligen zufrieden zustellen.
Den Anordnungen der vom Vorstand eingesetzten Personen ( SpA-Mitglieder, Platzaufsichten, Geschäftstellenmitarbeiter ) ist stets Folge zu leisten. Gäste müssen sich immer an der Rezeption anmelden. Ein Spielbeginn ohne Anmeldung ist nicht gestattet. Mitglieder können – speziell in den Sommermonaten – auch schon weit vor Öffnen der Geschäftstelle mit ihrem Spiel beginnen. Sie melden ihre gespielte Runde an der Rezeption nach. Dies ist aus statistischen und damit steuerrechtlichen Gründen notwendig, Verstöße ahndet der SpA.
2.4 Platzsperren Mitgliedern kann bei Fehlverhalten eine Platzsperre auferlegt werden. Diese wird durch den SpA ausgesprochen. Wenn sich Gäste Fehlverhalten, wird dies durch den Vorstand geahndet. Dieser wird sich in der Regel mit dem Heimatclub des Gastes in Verbindung setzen, um auch dort auf das Fehlverhalten hinzuweisen.
2.5 Vorrang von Platzarbeiten An Werktagen ist bis ca. 14 Uhr mit Platzarbeiten zu rechnen. Die Greenkeeper bemühen sich, den Tagesplan so abzuarbeiten, dass das Spiel der Golfplatznutzer so wenig wie möglich gestört wird. Trotzdem hat die Platzpflege immer Vorrang.
2.6 Vorrang An Wochentagen haben Zweiballspiele Vorrang vor Dreiballspielen, diese vor Vierballspielen. An Wochenenden und Feiertagen ist dies umgekehrt, um die Bildung möglichst von Vierballspielen zu fördern, welche einen höheren Durchsatz von Spielern je Zeiteinheit erlauben.
Der Einzelspieler hat kein Platzrecht.
2.7 Zügiges Spiel In einer Privatrunde wird davon ausgegangen, dass sich das Spieltempo an folgenden Werten orientiert:
Zweiballspiel 2:00 - 2:15 Stunden für 9 Loch Dreiballspiel 2:15 - 2:30 Stunden für 9 Loch Vierballspiel 2:30 - 2:45 Stunden für 9 Loch
Stets ist darauf zu achten, dass bevorrechtigte Flights, die schneller sind, auch das Durchspiel gewährt wird. (Achtung: am Wochenende ist der Zweier gegenüber dem Vierer nicht bevorrechtigt). Hat die Platzaufsicht mehrfach auf zögerliches Spiel hingewiesen, ist eine Herausnahme aus dem Spielbetrieb durch die Platzaufsicht möglich.
2.8 Spielbeginn Das Spiel beginnt für jede Spielergruppe an TEE 1 um die festgesetzte Zeit. Der Start an anderen Bahnen ist nicht erlaubt. Die Platzaufsicht kann in Ausnahmefällen davon abweichen und eine andere Einteilung vornehmen, wenn dies geboten erscheint.
2.9 Elektro-Carts In der Regel sind Elektro-Carts nicht erlaubt. Ältere Menschen und in der Gesundheit beeinträchtigte Menschen können an der Rezeption um die Benutzung eines Elektro-Carts nachfragen. Ein Nachweis über eine nicht ohne weiteres ersichtliche Behinderung wäre vorteilhaft. Regelmäßig werden solche Elektrowagen von der Platzaufsicht im Rahmen der Durchführung ihrer Pflichten benutzt.
2.10 Rauchen auf dem Platz Weggeworfene Zigarettenkippen sind ökologisch schädlich. Von Asche und Glut geht in sehr trockener Jahreszeit eine mögliche Brandgefahr aus. Raucher müssen zwingend einen Aschenbecher mit sich führen, um die genannten Beeinträchtigungen zu vermeiden.
2.11 Mobiltelefone Sowohl im Wettspiel wie auch im Privatspiel sind eingeschaltete Mobiltelefone zunächst untersagt.
Ausnahme Privatspiel: Bei dringender, berufsbedingter Rufbereitschaft des Spielers sind alle Flightpartner vorab über das eingeschaltete Mobiltelefon zu unterrichten. Sie entscheiden, ob das Mobiltelefon eingeschaltet bleiben soll. Ein möglicher Fehlschlag durch eine Störung wäre im Privatspiel folgenfrei.
Keine Ausnahme beim Wettspiel: Ein Fehlschlag, weil man durch das Klingeln eines Mobiltelefons gestört wurde, ist nicht wiederholbar. Deshalb keine eingeschalteten Mobiltelefone.
3. Platzregeln 3.1 Allgemeines Die gesamte Anlage unterliegt als Bestandteil der Natur dem natürlichen Wachstum, Wind und Wetter. Ständige Änderungen und sich daraus ergebende Änderungen in der Nutzung sind daher zwangsläufig. Jeder Nutzer ist daher verpflichtet, sich ständig über geänderte Regeln informiert zu halten ( Verhalten bei schlechten Bodenbedingungen - z.B. „Besserlegen“, Winterregel, vorübergehender GUR ).
Die Greenkeeper werden die Geschäftsstelle dann informieren, wenn der Spielbetrieb einzustellen ist, weil bei weiter anhaltender Nutzung der Anlage mit Schäden zu rechen wäre.
3.2 Kennzeichnungen Die Kennzeichnungen und Auszeichnungen der Anlage erfolgen nach den „Offiziellen Golfregeln“ des DGV.
3.3 Hunde Auf dem Bereich des Platzes sind Hunde – angeleint oder frei laufend – nicht erlaubt. Im Bereich des Clubhauses und der DR werden sie, an der Leine geführt, geduldet.
3.4 Unwetter Auf dem Platz stehen 2 Schutzhütten bereit ( Abschlag 7, Abschlag 6 ). In ihnen ist bei Unwetter und Gewitter Schutz zu suchen. Hohe Gefahr besteht, wenn zwischen Blitz und Donner weniger als 10 Sekunden Zeitspanne liegt. Nutzer des Platzes haben alle Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwehren.
3.5 Jahreszeitliche Regeln Zu jeder Jahreszeit werden spezielle Regeln ausgehängt. Das betrifft das so genannte „Besserlegen“ oder bestimmte Spielflächen, die als GUR ausgewiesen werden.
4. Wettspiele 4.1 Allgemeines Üblicherweise sind Wettspiele im Jahreskalender angekündigt. In Abweichung davon kann in besonders gelagerten Fällen auch ein Wettspiel kurzfristig angekündigt werden. Dann wird am schwarzen Brett und/oder per E-Mail über dieses Wettspiel informiert.
Es gelten die vom DGV in seiner Wettspielordnung aufgeführten Kriterien der Ausschreibung. Die ausgehängte Ausschreibung ist verbindlich. Die Meldung auf der Nennliste ist verbindlich. Sie kann nur mit Datum und Handzeichen des Spielers gelöscht werden ( ersatzweise Datum und Handzeichen eines Geschäftstellenmitarbeiters ).
4.2 EDS-Runden Extra-Day-Score-Runden werden nach den Bestimmungen des DGV ausgetragen. Sie werden an der Rezeption min. einen Tag vorher angemeldet. Bei ihnen spielt ein Einzelspieler mit einem Zähler quasi ein „Ein-Mann-Turnier“. Solche Runden haben gegenüber den eingebuchten Gruppen des Tages kein Vorrecht.
4.3 Wünsche der Wettspielteilnehmer Darauf kann keinerlei Rücksicht genommen werden. Insbesondere das Zusammenfügen von Freunden oder guten Bekannten in eine Spielgruppe nährt den Verdacht von möglichen Manipulationen.
Hingegen soll die Geschäftsstelle sinnvollerweise es ermöglichen, dass Fahrgemeinschaften in zeitnah startenden Flights eingeteilt werden. Auch in den Wünschen nach Uhrzeiten des Starts soll den Wettspielteilnehmern im Rahmen der Möglichkeiten entgegengekommen werden.
4.4 Pünktlichkeit beim Start Bei einem Wettspiel ist besonders darauf zu achten, dass der Teilnehmer 10 Minuten vor der Startzeit sich an TEE 1 befindet. Allzu häufig sind noch organisatorische Dinge (besondere Tagesplatzregeln, Umstellungen etc.)zu klären, die bei allzu knapper Zeit nicht in der gebührenden Sorgfalt durchgeführt werden können.
4.5 Spielleitung Sie wird am Tage des Turniers bekannt gegeben. Sie sollte aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, die über eine entsprechende Erfahrung verfügen.
Sie muss für einen reibungslosen Ablauf des Wettspiels sorgen. Insbesondere hat sie eine Verantwortung gegenüber den spielwilligen Golfern, die bereits Startzeiten nach dem Turnier besitzen. Wettspielflights, die erkennen lassen, dass es zu Beeinträchtigungen des zeitlichen Ablaufes des Spielbetriebs nach dem Wettspiel kommen wird, sind daraufhin zu überprüfen, ob sie aus dem Spiel genommen werden müssen.
Die SpL führt die Siegerehrung durch.
4.6 Ergebnisse Alleinverantwortlich für die korrekte Führung der Scorekarte ist ausschließlich der Spieler. Die Geschäftsstelle sollte jedoch in Zweifelsfällen von der Möglichkeit der Nachfrage Gebrauch machen, sofern dies möglich ist.
Manipulationen an der Scorekarte oder Manipulationsversuche werden mit einem Ausschluss vom Wettspielgeschehen geahndet. Üblich wäre der Ausschluss für eine komplette Saison. Die abschließende Entscheidung darüber fällt der SpA.
Bei gleichen Ergebnissen wird das DGV-Verfahren „Stechen“ angewendet. Es werden im 18-Loch-Wettspiel die Ergebnisse für die neun Löcher 1,18,3,16,5,14,7,12,9 gesondert betrachtet und hier der Bessere ermittelt. Wäre dieses Ergebnis auch gleich, wären die Ergebnisse für die besten 6, 3, 2, 1 Löcher zu bewerten. Hiernach entschiede bei Gleichheit das Los.
4.7 Zweifelsfragen Sofern ein Mitglied der SpL zu ereichen ist, wird dieses eine Entscheidung treffen, die für den Wettspielteilnehmer verbindlich ist.
Es wird auf die Möglichkeit eines „zweiten Balles oder auch Regelball“ ausdrücklich hingewiesen. Unklare Situationen oder Zählweisen sollten unbedingt vor Abgabe der Scorekarte des Wettspielteilnehmers mit der SpL geklärt sein.
5. Weisungsrecht Platzaufsicht, Mitarbeiter der Geschäftsstelle, Mitglieder des SpA sind die Verantwortlichen des GCS vor Ort. Ihren Anweisungen ist immer Folge zu leisten. Selbst bei berechtigten Zweifeln an den Anweisungen sind diese ohne Verzug auszuführen.
Sollte sich ein Nutzer ( Mitglied oder Gast ) ungerecht behandelt fühlen, wäre der Vorstand anzusprechen. Dieser würde entweder selbst abschließend entscheiden oder die Angelegenheit dem SpA übergeben.
Im Falle einer erwiesenen Unrechtsbehandlung steht dem Nutzer eine Geste der Wiedergutmachung seitens des GCS zu ( Gutschein für den Proshop, Gutschein Greenfee, Gutschein für die Gastronomie im Clubhaus ). Auch dies legen Vorstand oder SpA fest.
Golfclub Seligenstadt am Kortenbach e.V. Der Vorstand im Januar 2009
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